Was Sie über eine Behandlung in unserer Praxis wissen sollten.

Für eine Behandlung in unserer Praxis benötigen Sie eine von einem Facharzt ausgestellte Verordnung. Diese Verordnung muss innerhalb von 28 Tagen ab dem Ausstellungsdatum begonnen werden. Ist das nicht möglich, so muss eine Fritsverlängerung erfolgen. Der ausstellende Arzt trägt hierzu auf der Verordnung im Kästchen "spätester Behandlungsbeginn am..." ein späteres Datum ein. Für eine gültige Eintragung sind Stempel und Unterschrift des Arztes unabdingbar.
Wenn Sie Probleme haben, in unsere Praxis zu kommen, so behandeln wir Sie auch gerne bei Ihnen zu Hause. Die Anfahrt wird in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Dazu muss aber der Arzt einen Hausbesuch verordnen. Dazu wird auf der Verordnung entsprechendes Kreuz bei "Hausbesuch" eingetragen. Ohne diesen Eintrag müssen wir die entstehenden Kosten an Sie direkt berechnen.
Patienten mit eingeschränkter Bewegung können unseren Rollstuhllift benutzen. Der Zugang befindet sich im Innenhof. Bitte benutzen Sie die Hofeinfahrt rechts neben dem Haupteingang.
Vereinbarte Behandlungstermine sind grundsätzlich bindend und unbedingt einzuhalten. Sollte einmal etwas dazwischen kommen, so vergessen Sie bitte nicht, den Termin mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, so sind wir berechtigt, Ihnen eine entsprechende Ausfallgebühr zu berechnen!
Falls Sie für Ihr Kleinkind einen Kinderwagen mitbringen, so stehen Ihnen hierfür im Innenhof (Auffahrt links neben dem Haupteingang benutzen) mehrere abschliessbare Boxen für die sichere Aufbewahrung während der Behandlung bereit. Den Schlüssel erhalten Sie gegen ein Pfand von € 10,00 an der Rezeption. Das Pfand erhalten Sie natürlich nach Abschluss der Therapie zurück.
  • Seit 01.08.2020 gilt: Patienten, die den Urlaub im Ausland verbracht haben, werden gebeten, eine 14-tägige Behandlungspause, gerechnet vom Tage der Rückkehr an, einzulegen.
  • Die Behandlungen erfolgen auf Grund der körperlichen Nähe zur Zeit ausschliesslich mit Mundschutz. Falls Sie keinen eigenen Mundschutz mitbringen können, so erhalten Sie von uns gegen € 10,- Pfand eine Leihmaske.
  • Sie fühlen sich unwohl, leiden eventuell unter grippalen Symptomen oder Schnupfen? Bitte sagen Sie den vereinbarten Behandlungstermin frühzeitig ab! Im Interesse aller dürfen Sie die Praxis dann nicht betreten.